Henning Christiansen
1969-05-12
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TRIERS WILLKÜR IST NICHT DIE DES PRIVATMANNES TRIER, SONDERN DIE DES DIREKTORS TRIER!
Willkürlich wurden die Studenten aus der Akademie ausgeschlossen.
Nur durch Willkür offentsichtlich konnten sie dort studieren.
Jetzt aber wollen wir nicht mehr unter denselen willkürlichen Bedingungen wieder hinein, sodnern diese ändern.
Die Willkür ist nicht die irgendjemandes, sondern die des Direktors, die des Kultusministers, die der Herrschenden, derjenigen, die vorgeben, die Interessen der Gesamtheit zu vertreten.
Und die Willkür ist nicht irgendeine, sondern die, die dazu dient, die Macht der Herrschenden zu erhalten.
Trier gibt vor, das Interesse der Gesamtheit der Studenten zu vertreten. Er lässt die Akademie schliessen ohne Auftrag der Studenten, mit der Behauptung, die Arbeit der einen störe die Arbeit der anderen; kein Student aber fühlt sich gestört, keiner hat sich beschwert, und es lag auch kein Grund vor.
Gestört allein fühlt sich Trier in seiner Machtsposition und er beschwert sich beim Kultusminister.
Der Kultusminister antwortet mit der Schliessung der Akademie und wahrt damit weder das Interesse der Studenten noch das der Gesamtheit der Bürger. Er verhindert sogar zu diesem Zeitpunkt, dass die Studenten in ihrer Arbeit das Interesse der Gesamtheit befragen und sich mit diesem auseinandersetzen. (Thema der Arbeitswoche: Funktion der Kunst in dieser Gesellschaft)
So verhindert der Kultusminister unter Vorgabe der Kenntniss des Interesses der Gesamtheit die Frage nach diesen Interesse und die Auseinandersetzung damit.
Er verhindert also eine Manifstation eiens möglichen anderen offentlichen Interesses an unserer Arbeit als des von ihm vorgegegbenen. Und macht dieses vorgegebene Interesse sichtbar.
Und sichtbar wird das Interesse der herrschenden an der Kunst, als eine, die unter ihrer Herrschaft schön aussehen soll, damit ihre Herrschaft schön aussieht. Und die Froheit der Kunst, die Lehrfreiheit gilt unter ihrer Herrschaft nur solange, wie sie sich dem Auftrag, ihr zu dienen, nicht entzieht, diese Herrschaft nicht in Frage oder sich gar in Widerspruch zu ihr stellt.
DIE ARBEIT IN DER AKADEMIE DARF KEIN PRIVILEG SEIN, DAS DIE HERRSCHENDEN DENEN ZUBILLIGEN, DIE BEGABT ERSCHEINEN, DIESE HERRSCHAFT ZU SCHMÜCKEN!
Stein 12.5.69